Allgemeine Vertragsgrundlagen

Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)

Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)

1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Leistungen zwischen der aomh GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG der aomh GmbH gelten auch, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die aomh GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Die aomh GmbH schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
2.2. Das Angebot hat, wenn nicht anders notiert, eine Gültigkeit von zwei Wochen.

3. Vergütung
3.1 Sämtliche Leistungen, die die aomh GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3.2. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht.
3.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die aomh GmbH nicht dafür haftbar gemacht werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die aomh GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung beziehungsweise Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
4.1 Die Vergütung ist mit Durchführung des Auftrags fällig, soweit nicht anders festgelegt.
Für Aufträge, die mehr als einen Termin umfassen und/oder einen Zeitraum von einem Monat in der Durchführung überschreiten, steht es der aomh GmbH frei, eine oder mehrere Zwischenrechnungen an den Auftraggeber zu stellen.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum und ohne Abzug.

5. Nutzungsrechte
5.1 Software und digitale Produkte dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus, ist in jedem Fall mit der aomh GmbH zu besprechen und ggf. durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten.
5.2 Die aomh GmbH räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Die (ggf. zeitlich befristeten) Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.3 Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Konzeptes oder Textes ist unzulässig. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.
5.4 Geschützte Konzepte und Texte dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
5.5. Exklusivrechte werden nur mit gesonderter Vereinbarung gewährt und müssen vergütet werden. Exklusivrechte sind stets zeitlich begrenzt.

6. Namensnennungspflicht
6.1. Die aomh GmbH ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu Vervielfältigungsstücken (wie bspw. in Ziffer 5) und/ oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist oder die aomh GmbH schriftlich auf die Nennung verzichtet hat.

7. Sonderleistungen, Drittanbieter, Neben- und Reisekosten
7.1 Sonderleistungen, die vom üblichen Umfang des Auftrags abweichen, werden nach Zeitaufwand entsprechend von der aomh GmbH kommuniziert und entsprechend abgerechnet. Der Auftraggeber wird im Voraus in Kenntnis gesetzt.
7.2 Die aomh GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der aomh GmbH entsprechende Vollmachten zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der aomh GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die aomh GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
Die aomh GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten, falls nicht etwas anders vereinbart wurde.

8. Eigentum an Konzepten und Texten
8.1 An Konzepten und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Das Urheberrecht bleibt bei der aomh GmbH.

9. Eigenwerbung
9.1 Die aomh GmbH ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu erwähnen und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern die aomh GmbH nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt. Der Arbeitgeber teilt zu diesem Zwecke das eigene Logo sowie etwaige Links zu Webseiten und Online-Präsenzen wie bspw. Social Media mit der aomh GmbH. Etwaige Rechte Dritter muss die aomh GmbH für ihre Werbezwecke selbst einholen.

10. Haftung
10.1 Die aomh GmbH haftet für entstandene Schäden z.B. an ihr überlassenen Vorlagen, Materialien, Inventar, Bücher, Filmen etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die aomh GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung; es sei denn, sie trifft bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Die aomh GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Soweit anwendbar hat der Auftraggeber Entwürfe und finale Konzepte und Texte auf etwaige Mängel zu überprüfen und freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Konzepte oder Texte entfällt jede Haftung der aomh GmbH für erkennbare Mängel.
10.4 Soweit zutreffend: Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks (bspw. Software und digitale Produkte) schriftlich bei der aomh GmbH geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Seminare, Workshops und Beratungen gelten nicht als Werk und Mängel sind somit nur umgehend zum Zeitpunkt der Ausführung beanstandungsfähig.
10.5 Soweit zutreffend: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung der aomh GmbH.
10.6. Die aomh GmbH kann nur im Rahmen ihrer Bezahlung haftbar gemacht werden, jedoch nicht darüber hinaus. Die aomh GmbH haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers.

11. Vertragsauflösung und Auftragsstornierung
11.1 Im Falle einer Vertragsauflösung für laufende Projekte bzw. Veranstaltungen (Workshop, Seminar, Vortrag etc.) von Seiten des Auftraggebers steht der aomh GmbH, je nach erbrachter Leistung, 80-100 % Ausfallhonorar zu.
11.2. Kann die aomh GmbH ein Projekt auf Grund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen nicht abschließen, kann sie dafür nicht haftbar gemacht werden. Bereits geleistete Arbeit wird entlohnt.
11.3. Wird ein gebuchtes Projekt bzw. eine Veranstaltung (Workshop, Seminar, Vortrag etc.) abgesagt oder der Vertrag gekündigt, steht der aomh GmbH ein angemessenes Ausfalls-Honorar zu. Bis 14 Tage vor Projektbeginn bzw. Veranstaltungstermin 50 % zzgl. MwSt.; bei Absage 13-8 Tage vor der Veranstaltung: 80 % zzgl. MwSt.; 7-0 Tage vorher werden 100 % zzgl. MwSt. fällig.
Wird innerhalb von 4 Wochen ein Nachfolgetermin für das abgesagte Projekt bzw. eine Veranstaltung gefunden, kann eine Anzahlung des gezahlten Betrags seitens der aomh GmbH im Rahmen der Kulanz erfolgen.
11.4. Muss die aomh GmbH selbst auf Grund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen ein Projekt oder eine Veranstaltung kurzfristig absagen, kann sie dafür nicht haftbar gemacht werden. Unterlagen, die sie bis dahin erarbeitet hat, stellt sie dem Auftraggeber zur Verfügung. Sie wird für diese Vorarbeit, nicht für die Durchführung entlohnt.


12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der aomh GmbH.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Dezember 2023

aomh GmbH
c/o RheinVilla CoWorking
Hafenstraße 39
67346 Speyer

beratung@aomh.de

https://www.aomh.de

Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
HR-Nummer: HRB 68821
Finanzamt Speyer-Germersheim
Steuernummer: 41/652/17809
USt-ldNr.: DE360802036

Geschäftsführung: Andrea Kühn (ehemals Frankenbach), Oliver Piller

Volksbank Kurpfalz eG
IBAN: DE17 6709 2300 0034 1101 40
BIC: GENODE61WNM

Um ein gutes Surferlebnis zu gewährleisten, verwendet diese Website Cookies

Dazu gehören notwendige Cookies, die für das Funktionieren der Website notwendig sind sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Um ein gutes Surferlebnis zu gewährleisten, verwendet diese Website Cookies

Dazu gehören notwendige Cookies, die für das Funktionieren der Website notwendig sind sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.